Gleichbehandlungsgesetz hat viele sensibilisiert

Das im August vor zwei Jahren eingeführte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) belastet deutsche Unternehmen einer Analyse zufolge weniger als erwartet. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Martina Köppen, betonte gleichzeitig, das AGG habe zu einer Sensibilisierung beigetragen.   (epd) Köppen kritisierte ein Gutachten der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft aus dem Jahr 2007, das die Bürokratiekosten auf 1,73 Milliarden Euro geschätzt hatte. Nach Berechnungen der wissenschaftlichen Kommission der Antidiskriminierungsstelle auf Grundlage der Studie beliefen sich die direkten Kosten aber nur auf 26 Millionen Euro. „Diese Kosten machen nur 1,5 Prozent der in der Studie behaupteten Summe aus“, unterstrich  der Volkswirt Birger Priddat, einer der Autoren dieser Studie. Die wisenschaftliche Kommission will nun selbst eine Studie zu den tatsächlichen Kosten des Gesetzes erheben. Köppen sagte weiter, auch die befürchtete Klagewelle sei ausgeblieben, weil viele Betroffene lieber eine gütliche Einigung wollten. Die Antidiskriminierungsstelle kann neben der Beratung auf Wunsch der Betroffenen auch versuchen, Streit zu schlichten. Darüber hinaus soll sie wissenschaftliche Untersuchungen in Auftrag geben, ein Netzwerk mit lokalen Beratungsstellen aufbauen sowie Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit leisten. Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Ingrid Sehrbrock, zog eine positive Bilanz des Gesetzes. Selbst die Arbeitsgeberseite räume ein, dass Unternehmen dadurch sensibilisiert worden seien. Außerdem informierten sich junge Frauen zunehmend, um gegen Ungleichbehandlung anzugehen. Der DGB empfehle nun die verbindliche Einführung von kommunalen Beratungsstellen, die es bisher nur vereinzelt gäbe.

(Aus: kfd-direkt, Oktober 2008)

Comments are closed.